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Sparkasse Vorderpfalz

Ludwigstraße 52
67059 Ludwigshafen

Unsere BLZ & BIC
BLZ54550010
BICLUHSDE6AXXX

Verhaltenskodex der Sparkasse Vorderpfalz

Leitlinien für vertrauenswürdiges und rechtmäßiges Verhalten

Verhaltenskodex der Sparkasse Vorderpfalz

Leitlinien für vertrauenswürdiges und rechtmäßiges Verhalten

Vorwort

Vorwort des Vorstands

Als regional tätige und erfolgreiche Sparkasse fühlen wir uns unserer Region und den Menschen, die hier leben und arbeiten, in besonderem Maße verpflichtet. Über die Jahre hinweg haben wir uns einen ausgezeichneten Ruf erworben.

Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln bildet die Grundvoraussetzung unseres Erfolges und ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Diese ist geprägt durch Leitlinien und Normen, durch unsere Geschichte, durch Erfahrenes und Erlebtes. Unsere Unternehmenskultur hat immer den Menschen im Blick. Dabei steht sie für nachhaltige betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gelebte gesellschaftspolitische Verantwortung.

Der Verhaltenskodex der Sparkasse Vorderpfalz soll jeden einzelnen Kollegen* zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen und dafür die notwendige Orientierung geben. Er nennt Ziele und Prinzipien und fasst zusammen, wie wir uns verhalten müssen, um stets den gültigen rechtlichen Regelungen und unseren eigenen internen Anforderungen gerecht zu werden. Er dient dem Schutz von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Konkretisiert wird unser Verhaltenskodex durch entsprechende Leitlinien, Anweisungen und Prozesse.

Der Verhaltenskodex gilt einheitlich für die Sparkasse Vorderpfalz; das heißt er ist verbindlich für den Vorstand, die Führungskräfte und alle übrigen Mitarbeiter unseres Hauses, sowie im Grundsatz auch für deren Tätigkeit bei 100%igen Tochterunternehmen der Sparkasse (z.B. S-Beteiligungsgesellschaft).

Bei Zweifeln hinsichtlich korrekten Verhaltens sprechen wir offen darüber. Die Führungskräfte stehen ihren Mitarbeitern mit Rat zur Seite. Ebenfalls möglich ist eine Kontaktaufnahme mit der Compliance-Stelle oder über ein Hinweisgebersystem.

Ziel unserer Compliance-Stelle ist insbesondere, auf die Information und Einhaltung solcher rechtlicher Regelungen und Vorgaben hinzuwirken, deren Nichteinhaltung zu einer Vermögensgefährdung unserer Sparkasse infolge von Schadensersatzansprüchen, Geldstrafen, Bußgeldern oder Nichtigkeit von Verträgen führen kann. Unsere Compliance-Stelle achtet darauf, dass keine Regelungslücken in unserer Sparkasse auftreten und identifiziert regelmäßig und anlassbezogen die Risiken aus der Nichteinhaltung wesentlicher gesetzlicher Regelungen und Vorgaben.

In allen Bereichen unseres unternehmerischen Handelns beachten wir Gesetze, aufsichtsrechtliche Bestimmungen, Verordnungen und vergleichbare Vorschriften. Das regelkonforme Verhalten aller Mitarbeiter und des Vorstandes ist daher ein entscheidender Beitrag, um Rechtsrisiken zu vermeiden und zur dauerhaft positiven Entwicklung und hohen Reputation unserer Sparkasse beizutragen.

Ihr Vorstand

* Wir verwenden grundsätzlich weibliche und männliche Personenbezeichnungen. Hierbei richten wir uns nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz (AGG). Texte, die im Internet veröffentlicht werden, sollen schnell und einfach lesbar sein. Daher verzichten wir hier auf männliche und weibliche Personenbezeichnungen und verwenden stattdessen nur die männliche Form.

Leitlinien
Leitlinie 1: Förderung einer angemessenen Risikokultur

Alle Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst, Risiken zu erkennen, zu analysieren und angemessen zu handhaben. Jeder trägt dazu bei, dass die Risikokultur im Unternehmen gefördert wird.

Es wird eine offene Kommunikation über Risiken und deren Auswirkungen gefördert. Informationen werden zeitnah und verständlich bereitgestellt, um ein gemeinsames Verständnis für Risiken zu schaffen.

Risiken werden systematisch analysiert und bewertet, um potenzielle Auswirkungen auf unser Haus zu identifizieren und systematisch zu überwachen. Dabei werden sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Risiken berücksichtigt.

Es ist ein klar definierter Risikomanagementprozess etabliert, der regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Dieser Prozess umfasst die Identifikation, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken.

Alle Mitarbeiter halten sich im Sinne einer Gesamtbank-Compliance an geltende Gesetze, Vorschriften und interne Richtlinien im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Wir fördern eine Kultur zur Einhaltung von Regeln und Standards.

Alle Mitarbeiter erhalten regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Risikomanagement. Dadurch wird das Bewusstsein für Risiken geschärft und die Kompetenz im Umgang mit Risiken gestärkt.

Vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit Risiken werden verantwortungsvoll behandelt und nur an berechtigte Personen weitergegeben. Es wird eine Kultur des Schutzes von sensiblen Daten gefördert.

Leitlinie 2: Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir verpflichten uns zu Transparenz und Integrität. Wir handeln im Interesse unserer Kunden und unseres Hauses. Geschäftsbeziehungen basieren auf sachlichen und objektiven Kriterien. Wir lassen uns nicht von persönlichen Interessen oder Beziehungen leiten.

Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Interessenkonflikte zwischen uns als Sparkasse Vorderpfalz, den Beschäftigten und unseren Kunden und Partnern auszuschließen bzw. frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern. Werden Interessenkonflikte erkannt, kommunizieren wir diese offen und leiten gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen geeignete Maßnahmen ein. Eine für unsere Kunden passende und effiziente Lösung ist dabei unser generelles Ziel.

Unsere Mitarbeiter widmen ihre Arbeitskraft der Sparkasse. Jede geplante Nebentätigkeit gegen Entgelt ist dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Wenn die Nebentätigkeit eines Mitarbeiters geeignet ist, die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Für Mitglieder des Vorstandes gilt nach Abschnitt VIII Abs. 1 der Vergütungsrichtlinie des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz vom 13.11.2007 für die Wahrnehmung von Mandaten und sonstiger Nebentätigkeiten das für Beamte jeweils geltende Nebentätigkeitsrecht des Landes Rheinland-Pfalz sinngemäß.

Leitlinie 3: Kundenschutz im Wertpapiergeschäft

Sämtliche Formen der Marktmanipulation sind von gesetzlicher Seite untersagt. Folglich haben wir geeignete Sicherungsmaßnahmen im Wertpapiergeschäft etabliert, um potenzielle Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Verdachtsmomente kommunizieren wir unverzüglich an die zuständigen internen und externen Stellen.

Vertrauliche Informationen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit von unseren Kunden, Geschäftspartnern oder von Dritten erhalten, können Insiderinformationen sein. Sie unterliegen damit gesetzlichen Restriktionen und erfordern spezielle Maßnahmen. Gesetzliche und betriebliche Vorgaben und entsprechende Prozesse regeln den Umgang mit Insiderinformationen. Definierte und eingerichtete Vertraulichkeitsbereiche verhindern den Austausch von vertraulichen Informationen oder lassen sie im Falle eines geschäftlichen Erfordernisses nur kontrolliert zu.

Informationen zu bewertungserheblichen Umständen verbreiten wir nicht. Veröffentlichungspflichtige Informationen hingegen, die auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstrumentes einwirken können, werden adäquat weitergegeben.

Um unsere hohen Qualitätsansprüche zu erfüllen, sind alle unsere Mitarbeiter im Geschäft mit Finanz­instrumenten ausgewiesene Fachleute und werden regelmäßig fort- und weitergebildet. Wir erfüllen die Beratungspflichten gemäß den gesetzlichen Anforderungen und haben darüber hinaus eigene Beratungs­standards festgelegt.

Die Kenntnisse und Erfahrungen des einzelnen Kunden werden in jeder Beratung berücksichtigt und für den Kunden nachvollziehbar dokumentiert. Unsere Kunden erhalten alle mit einer Anlageberatung in Verbindung stehenden Informationen und Unterlagen in klarer und verständlicher Form. Wir informieren ausdrücklich über Kosten, Nebenkosten und Preise. Zuwendungen, die wir von Verbundpartnern oder durch Vermittlungen bekommen, legen wir unseren Kunden offen. Sollte eine Zuwendung unsere Objektivität und Unabhängigkeit beeinflussen können, nehmen wir diese nicht an.

Alle getroffenen Regelungen und damit verbundene Maßnahmen werden auf ihre Einhaltung stetig von unserer Compliance-Stelle überwacht.

Leitlinie 4: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Ein weiteres unserer Ziele ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit zu verhindern. Wir beteiligen uns daher aktiv an internationalen, regionalen und lokalen Aktivitäten zur Bekämpfung von Finanzkriminalität wie Geldwäsche und Finanzierung terroristischer und anderer krimineller Aktivitäten.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden von unserem Haus die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen konsequent umgesetzt. Unsere Risiken, die aus der Geldwäsche und der Nichtbeachtung von Finanzsanktionen resultieren, werden aktiv von uns bewertet und gesteuert.

Bei der Ausführung von Transaktionen achten unsere Mitarbeiter auf entsprechende Verdachtsmomente. Im Falle eines Verdachts, stellen wir unverzüglich Kontakt zu den verantwortlichen Stellen her und leiten alle erforderlichen Maßnahmen ein. Unsere Mitarbeiter erhalten bei der Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen und Konsequenzen die volle Unterstützung ihrer Führungskräfte.

Leitlinie 5: Abwehr von Betrug, Bestechung und Korruption

Unsere Reputation ist ein hohes Gut. Wir dulden keine Art des Betruges, der Bestechung oder der Korruption. Materielle oder moralische Abhängigkeiten dürfen bei unseren Entscheidungen keine Rolle spielen. Wir verpflichten uns, jegliche Art von Verstößen aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren.

Geschenke und persönliche Einladungen dürfen von allen Mitarbeitern, einschließlich der Vorstandsmitglieder, grundsätzlich nicht entgegen genommen werden. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dies regelt eine interne Dienstanweisung.

Geschäftliche Erfolge erzielen wir ausschließlich durch die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte. So wie wir weder direkt noch indirekt Angebote annehmen, die unsere Objektivität gefährden könnten, so machen wir auch keine, die den Anschein einer Einflussnahme erwecken könnten.

Unsere grundsätzlich regional und temporär begrenzten Fördermittel werden nach einheitlichen Grundsätzen an soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle und sportliche Institutionen, Projekte und Aktivitäten vergeben. Wir achten darauf, dass durch unser Engagement nur legale und zulässige Zwecke gefördert werden, welche einen Nutzen für das Gemeinwohl in unserer Region haben. Förderungen dürfen nicht als Gegenleistungen für Entscheidungen eines Unternehmensvertreters angeboten oder gewährt werden.

Leitlinie 6: Sicherung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung von Daten

Wir wollen unseren Kunden die bestmöglichen Leistungen anbieten. Dafür erheben wir vollständige, aktuelle und verlässliche Informationen. Wir schätzen das Vertrauen, das uns unsere Kunden und Mitarbeiter, aber auch Geschäftspartner mit der Überlassung ihrer Daten entgegenbringen.

Wir gehen verantwortungsvoll und streng vertraulich mit diesen Daten um. Die Anforderungen datenschutz­rechtlicher Regelungen werden von uns eingehalten und umgesetzt.

Wir haben Prozesse, Maßnahmen und Kontrollen eingerichtet, um Daten zu schützen. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, aktiv Bank-, Daten- und Geschäftsgeheimnisse, auch über die Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit hinaus, zu wahren und sich regelmäßig mit den gesetzlichen und angewiesenen Geheimhaltungspflichten vertraut zu machen.

Unsere Verarbeitungssysteme und Verarbeitungsverfahren sichern wir angemessen gegen Gefahren von Datenverlust, Datenzerstörung und Datenmissbrauch.

Leitlinie 7: Qualität auf hohem Niveau sichern

Ein hoher Qualitätsanspruch prägt unsere tägliche Arbeit. Unsere Kunden stehen mit ihren Zielen und Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Aktivitäten, unabhängig auf welchem Weg sie uns ansprechen. Dabei ist uns bewusst, dass unsere Kunden entscheiden, was Qualität in Beratung, Dienstleistung, Produkten und Prozessen und im Miteinander ist. Unser oberstes Ziel ist größtmögliche Kundenzufriedenheit.

Die persönliche Kundenbeziehung ist uns deshalb besonders wichtig. Zusätzlich zu unseren Beratern sorgen Spezialisten auch bei besonderen Herausforderungen dafür, dass unseren Kunden eine hohe Beratungsqualität zuteil wird. Über die Filialen hinaus bieten wir unseren Kunden mit unserer Internetfiliale neue Zugangswege zu ihrer Sparkasse. Menschlichkeit, Professionalität und ein respektvoller Umgang sind für uns selbstverständlich, unabhängig davon, welchen Zugangsweg der Kunde zur Sparkasse wählt (Geschäftsstelle, Internetfiliale, Telefon, E-Mail).

Seit 2014 bieten wir unseren Kunden Leistungsversprechen („Servicegarantien“). Sie sind Anspruch und Ansporn an alle Mitarbeiter, sich anhand dieser Versprechen messen zu lassen. Im Dialog mit Kunden entwickeln wir unsere Leistungsversprechen weiter.

Unsere Kunden vertrauen auf uns und unsere Leistungen. Wir nehmen daher ihre Anregungen und Wünsche ernst. Wir betrachten die Hinweise als Chance, uns im Sinne einer Qualitätsführerschaft aktiv laufend zu steigern.

Leitlinie 8: Nachhaltiges Wirtschaften

Unternehmerische Verantwortung und nachhaltige Ausrichtung unseres Handelns gehören zu unserem Selbstverständnis. Wir wirtschaften langfristig. Bei Entscheidungen wägen wir stets die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen sorgfältig ab. Wir berücksichtigen in unseren Geschäftsaktivitäten wichtige Nachhaltigkeitskriterien.

In unserem eigenen Geschäftsbetrieb sind wir bestrebt, die natürlichen Ressourcen zu schonen und nachhaltig zu agieren. Der Nachhaltigkeitsbericht der Sparkasse Vorderpfalz gibt dazu Auskunft.

In unserer Personalarbeit unterstützen wir Mitarbeiter darin, langfristig arbeitsfähig, motiviert und veränderungsbereit zu sein. Wir beachten ihre Bedürfnisse und Potenziale, die sich in unterschiedlichen Lebensphasen verändern.

Durch unser gesellschaftliches Engagement schaffen wir in der Region einen Mehrwert, der den Menschen dort zu Gute kommt. Wir begrüßen nachdrücklich das gesellschaftliche Engagement unserer Mitarbeiter, sofern dieses keinen Widerspruch zu betrieblichen Interessen darstellt.

Leitlinie 9: Transparente Kommunikation nach innen und außen

Um erfolgreich handeln zu können, sind wir auf das Vertrauen und die Informiertheit unterschiedlicher Geschäftspartner angewiesen. Eine transparente, zeitnahe und verlässliche interne wie externe Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil unserer gelebten Unternehmenskultur.

Alle Informationen, die wir zur Verfügung stellen, entsprechen der Wahrheit und unseren Qualitätsansprüchen.

Unsere Kunden und Partner erhalten auf geeignetem Weg und in verständlicher, korrekter Form die Informationen, die sie für ihre Geschäftsentscheidungen benötigen.

Unsere Mitarbeiter informieren wir umfassend und frühzeitig über Zielsetzungen, Unternehmensdaten und Neuerungen. Wir machen Entscheidungen transparent und stellen die für die tägliche Arbeit erforderlichen Informationen und Anweisungen empfängerorientiert und rechtzeitig zur Verfügung.

Wir stellen durch Regelungen sicher, dass Informationen nur von autorisierten Personen an die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Dies gilt auch für soziale Netzwerke. Erster Ansprechpartner für Anfragen von Ermittlungsbehörden ist unsere Rechtsabteilung.

Leitlinie 10: Vielfalt sehen wir als Stärke

Alle unsere Mitarbeiter sind Botschafter unserer Sparkasse. Wesentliche Voraussetzungen unseres Erfolges sind ihre hohe Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie ihre ausgeprägte Kundenorientierung. In ihren unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten liegt die Basis ihres Erfolges.

Die Benachteiligung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der politischen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität widerspricht unserem Selbstverständnis. Wir dulden keinerlei körperliche, sexuelle, rassistische, psychische, verbale oder andere Art der Belästigung beziehungsweise sozialen Fehlverhaltens. Die Vorgaben aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz (AGG) betrachten wir als unsere Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitern. Maßnahmen, die sich aus dem AGG ergeben, setzen wir konsequent um.

Wir fördern und fordern unsere Beschäftigten und geben ihrer Kreativität und ihrem Engagement einen Rahmen, der ihnen Begeisterung an der Arbeit und der Sparkasse Erfolg ermöglicht. Zahlreiche Aus- und Fortbildungs­angebote gewährleisten ihnen hohe fachliche wie soziale Kompetenz.

Gesellschaftliche Verantwortung ist ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur. Wir bestärken unsere Beschäftigten deshalb auch zur Übernahme gemeinnütziger Tätigkeiten.

Unsere Führungskräfte übernehmen eine verantwortliche Rolle als Vorbild und Gestalter von Kommunikations- und Veränderungsprozessen. Das Führungsverhalten wird anhand klarer Führungsleitlinien regelmäßig von den Mitarbeitern bewertet.

Den Leitlinien des Verhaltenskodex verpflichtet

Wir als Sparkasse Vorderpfalz leben vom Vertrauen unserer Kunden, unserer Partner, unserer Beschäftigten. Unser Verhaltenskodex steht für Integrität, Sicherheit, Nachhaltigkeit und für Respekt. Vorstand, Verwaltungsrat und Mitarbeiter der Sparkasse Vorderpfalz stehen uneingeschränkt hinter diesem Verhaltenskodex.

Er gilt verbindlich für alle Beschäftigen der Sparkasse Vorderpfalz und im Grundsatz auch für deren Tätigkeit bei 100%igen Tochterunternehmen.

Jeder Einzelne ist somit persönlich gefordert, sich mit dem Verhaltenskodex vertraut zu machen und bei allen Prozessen, Entscheidungen und Alltagsaktivitäten nach dem Kodex sowie den diesem zugrundeliegenden internen Leitlinien und Anweisungen zu handeln. Die Führungskräfte haben hierbei eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex können dazu führen, dass sich Beschäftigte wie auch die Sparkasse Vorderpfalz sowohl einem Reputationsrisiko als auch rechtlichen Nachteilen aussetzen.

Werden interne oder externe Regeln nicht eingehalten oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verletzt, wird dies durch die Sparkasse entsprechend geahndet.

Damit aus kleinen Problemen keine großen entstehen, sollte in Zweifelsfragen hinsichtlich korrekten Verhaltens oder bei potentiellen Verstößen die direkte Führungskraft umgehend angesprochen werden. Ist dies in einem Fall nicht gewollt, sind als weitere Kontaktstellen der Compliance-Bereich und ein Hinweisgebersystem der Sparkasse Vorderpfalz für alle Mitarbeiter vorhanden.

Alle hier genannten Leitlinien und Aktivitäten dienen der Förderung und Weiterentwicklung einer gelebten Risiko- und Compliance-Kultur zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner sowie zur Einhaltung unserer Leistungsversprechen.

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