Neben der Möglichkeit eine eigene, individuelle Namensstiftung zu gründen, bietet die Stiftergemeinschaft eine gute Plattform für spezielle Themenstiftungen. Diese Stiftungen wurden von Mitbürgern gegründet um anderen Menschen die Möglichkeit zu bieten, bereits mit kleinen Summen zu Lebzeiten oder durch einen Erbteil nach dem Tod diese Themen zu unterstützen.
Gesundheit und Betreuung
Kunst und Kultur
Kinder und Familie
Tiere und Umwelt
Soziales und mildtätiges Engagement
Schule und Ausbildung
Manche von uns leben in einer Welt des Wohlstands, wo wir kaum noch Wünsche haben, die wir uns nicht selbst schon erfüllt haben. Das macht es Familie und Freunden oft schwer das passende Geschenk zu finden.
Auf der anderen Seite gibt es viele Menschen / Organisationen, die für jede Kleinigkeit dankbar sind und bei denen eine kleine Spende eine wirklich große Wirkung erzeugt.
Mit der Aktion "Spenden statt Geschenke" können Sie beiden Welten gerecht werden.
Als Spender oder Spenderin bekommen Sie eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Einkommensteuererklärung. Gleichzeitig erhalten Sie eine Spendenurkunde, welche überreicht werden kann um auf die Spende in Ihrem Namen aufmerksam zu machen. Die
Spendenempfängerin oder der Spendenempfänger bekommt die Zuwendung um Projekte erfolgreich umsetzen zu können.
Sie haben demnächst Geburtstag, ein Firmenjubiläum, einen anderen Anlass zur Freude oder möchten einem Verstorbenen gedenken? Starten Sie hier Ihre eigene Spendenaktion (privat oder öffentlich)!
Gerne informiert Sie das Generationenmanagement über die Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer persönlichen Spendenaktion und ist während des Verlaufs gerne für Sie da.
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
Ihre Zuwendung ab 500,00 € erhöht ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin/Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Stiftungstreuhänderin zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen, der Buchführung und der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO. Mit Ihrer Spende/Zuwendung willigen Sie ein, dass Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Spendenbetrag) an den Stiftungsrat (sofern vorhanden) und den jeweiligen Gründungsstifter weitergeben werden können.
Kontakt
Telefon: 0621 5992-3240
Fax: 0621 5992-865077
E-Mail schreiben
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