Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz bietet Kunden eine Plattform um Ihre individuelle Stiftungsidee zu verwirklichen. Alle bürokratischen Aufgaben der Stiftung werden von einem gemeinsamen Treuhänder übernommen. Wir bieten den Kunden die Freiheit, ihre Stiftung aktiv mitzugestalten oder sich als "Komfort-Stifter" zurückzulehnen und entspannt die Entwicklung der Stiftung passiv zu begleiten. Wir sind regional, national und international aktiv und unterstützen alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke gemäß Abgabenordnung.
Wir sind innovativ, individuell, flexibel und gemeinsam stark!
Das Generationenmanagement der Sparkasse Vorderpfalz informiert Sie gerne ausführlich über die Möglichkeiten der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz und sucht mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen, um Ihre individuelle Stiftungsidee zu verwirklichen.
Sie haben Ihr Leben lang hart gearbeitet und etwas erreicht. Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig oder für Ihre Familie engagieren, zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen.
Stifterverwalter ist die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG.
Die Sparkasse Vorderpfalz hat 2010 einen Geschäftsbesorgungs- und Stiftungsverwaltungsvertrag mit der DT Deutschen Stiftungstreuhand geschlossen um das Treuhandstiftungsmodell „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz“ zu gründen. Ziel war es den Kunden eine einfache Möglichkeit anzubieten, eine eigene Stiftung als Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft zu gründen. Die Treuhandstiftung bündelt die rechtliche Expertise der DT Deutsche Stiftungstreuhand mit der Vermögensanlagekompetenz der Sparkasse sowie deren Beratungspräsenz vor Ort.
Werden auch Sie Stifter in einer starken Gemeinschaft – der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz“
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern.
Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten, Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell.
Beispielsweise sind dies:
Welchen Zweck soll Ihre Stiftung verfolgen?
Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider:
Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungseinrichtungen.
Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördern Sie z. B. Senioreneinrichtungen.
Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 10.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe möglich.
Nein. Im Rahmen der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz profitieren Sie:
Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stifterverwalter DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, der Sparkasse Vorderpfalz und Ihrem persönlichen Geldberater erledigt.
Als Stiftungsverwalter übernehmen wir u.a. folgende Aufgaben:
Selbstverständlich erhalten Sie einen umfassenden Geschäftsbericht und können sich auch aktiv - z.B. bei einer Spendenübergabe - einbringen.
Beides ist möglich. Sie können eine Stiftung zu Lebzeiten gründen und die damit verbundenen Steuervorteile für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen. In diese Stiftung können Sie dann jederzeit Spenden oder Zuwendungen zum Vermögen tätigen um Sie langsam zu erhöhen. Die Stiftung können Sie sogar in Ihrem Nachlass testamentarisch berücksichtigen.
Es ist aber auch ganz einfach eine Stiftung erst nach dem Tod zu gründen. In diesem Fall müssen Sie ein Testament errichten, in dem sie als (Teil)Erben eine neu zu errichtende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz bestimmen. Sie müssen dabei noch folgende Angaben ergänzen:
Einkommensteuer:
Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als etwa Spenden. Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.
Schenkung- und Erbschaftssteuer:
Die Zuwendung in den Vermögensstock Ihrer Stiftung ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Vorraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftssteuer führen.
Steuern auf Erträge:
Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.
Mittelverwendung:
Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftung einen Teil der erwirtschafteten Erträge dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.
Hinweis:
Die steuerrechtlichen Ausführungen in dieser Broschüre sind eine allgemeine Zusammenfassung und können die komplexen Aspekte der Besteuerung nicht vollständig oder umfassend darstellen. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Steuerberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
"Ein Traum, den man alleine träumt, ist nur ein Traum. Ein Traum, den man zusammen träumt, wird Wirklichkeit."- Yoko Ono
Über unser Spenden- und Informationsportal können Sie direkt eine Onlinespende an Ihre ausgewählte Themenstiftung leisten, sich über aktuelle Spendenprojekte informieren oder eine eigene Spendenaktion (privat oder öffentlich) z.B. für Ihren Geburtstag, ein Firmenjubiläum oder aus persönlichem Anlass starten.
Hinter jeder Stiftung und jedem Spendenprojekt steckt der Traum eines Menschen, die Welt ein kleines bisschen besser zu machen. Mit Ihrer Zuwendung an die entsprechende Stiftung helfen Sie mit, diese Träume Wirklichkeit werden zu lassen.
Gemeinsam können wir mehr erreichen – Vielen Dank !
Telefon: 0621 5992-3240
Fax: 0621 5992-865077
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