Im Generationenmanagement der Sparkasse geht es um zwei wesentliche Themen, die viele Menschen beschäftigen. Zum einen stellen sich viele die Frage: Wer kann für mich entscheiden, wenn ich selbst dazu nicht mehr fähig bin? Zum anderen haben viele Menschen Ängste und Sorgen, wenn Sie über ihr Lebensende nachdenken. Sie wissen nicht, mit wem sie offen darüber reden können. Was passiert mit meinem Nachlass und wie kann ich Streit unter den Erben vermeiden?
Als Generationenmanager der Sparkasse bieten wir jedem Interessenten (Kundinnen, Kunden und Nichtkunden) ein kostenloses Erstgespräch an. Wir erkennen mögliche technische, rechtliche oder steuerliche Problemstellen in Ihrer Nachlassplanung und begleiten Sie zu den jeweiligen Spezialisten.
Sichern Sie Ihr Vermögen auch für kommende Generationen. Je früher Sie das Thema mit Ihrem Berater angehen, umso besser sind Sie und Ihre Lieben auf die Wechselfälle des Lebens vorbereitet.
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Für Erbschaften, Schenkungen, Stiftungen und so weiter gibt es eine Menge rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Wir unterstützen Sie gerne.
Die Substanz Ihres Vermögens soll bei der Übertragung gewahrt bleiben - das ist für uns eine der zentralen Aufgaben. Dabei vertrauen Sie auf einen Partner, der nah an Ihrer Seite steht.
Wer kann für Sie handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind? Wie stellen Sie sicher, dass fremde Dritte wie von Ihnen gewünscht handeln?
Wir zeigen Ihnen die Auswirkungen Ihrer vorhandenen Nachlassregelungen auf Ihre Finanzen und prüfen die Hinterbliebenenabsicherung.
Wir erkennen Problemfelder und begleiten Sie zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren. So beseitigen wir die Probleme.
Eine Vollmacht ist ein sehr mächtiger Vertrauensbonus. Eine bevollmächtigte Person kann damit zum Beispiel über Ihre Wohnsituation, Ihre Gesundheit oder über Ihr Vermögen entscheiden.
Eine Vollmacht ist wichtig um bei Handlungsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Orientierungslosigkeit eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Selbst Ehepartner und Kinder benötigen eine Vollmacht, um dauerhaft und zweifelsfrei Entscheidungen für Sie treffen zu können. Sie sollten die bevollmächtigte Person immer mit Bedacht auswählen. Der wahre Wert einer Vollmacht zeigt sich erst dann, wenn man sich dauerhaft und uneigennützig um den kranken- und hilflosen Vollmachtgeber kümmert
Wir zeigen Ihnen mit unserer Vorsorgeplanung verschiedene Formen von Vollmachten und geben Ihnen Tipps zum Schutz Ihrer Interessen.
Die Sparkassen-Finanzgruppe ist die stifterisch aktivste Unternehmensgruppe Deutschlands. Die Unterstützung bürgerlichen Engagements und das Fördern der eigenen Region gehören zum Grundverständnis der Sparkassen. Viele Stiftungen zählen zu unseren Kunden.
Sie wollen eine Stiftung gründen, um Ihr Lebenswerk zu erhalten? Oder um Ihr Herzensprojekt dauerhaft zu unterstützen?
Binden Sie die Sparkasse in Ihre Überlegungen zur Stiftungsgründung mit ein. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen im Stiftungsbereich können wir Ihnen wichtige Tipps und Hinweise bei der Stiftungsgründung geben.
Die Arbeit als Stiftungsvorstand hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert: Viele ehrenamtlich geführte Stiftungen stellen sich vor neue Herausforderungen. Dazu gehören die Niedrigzinsphase mit Verwahrentgelt, Transparenzregister und andere regulatorischen Neuerungen sowie die Stiftungsrechtsreform.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen im Stiftungsbereich – „Weil’s um mehr als Geld geht.“
"Ein Traum, den man alleine träumt, ist nur ein Traum. Ein Traum, den man zusammen träumt, wird Wirklichkeit." - Yoko Ono
Durch die Stiftergemeinschaft können Sie Ihre individuelle Stiftungsidee selbst mit einem kleinen Vermögen verwirklichen. Der Treuhänder übernimmt alle wesentlichen Aufgaben und Sie konzentrieren sich auf den Stiftungszweck. Oder Sie können sich als "Komfort-Stifter" zurücklehnen und den Erfolg Ihrer Stiftung genießen.
Werte vertrauensvoll übertragen
Mit einer Testamentsvollstreckung können Sie sicher sein: Sie setzen Ihren letzen Willen um. Die Sparkasse kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses. Wir setzen Ihre Wünsche gegenüber Erbinnen und Erben sowie Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmer durch.
Wenn die Erbinnen und Erben zeitlich, körperlich oder wegen persönlicher Differenzen untereinander nicht handeln können: Dann können Sie die Sparkasse zur Nachlassabwicklung beauftragen. Dies kann z.B. für gemeinnützige Organisationen als Erbin oder Erbe interessant sein, kann aber auch von Privatpersonen genutzt werden. Wir verantworten in diesem Zusammenhang alle notwendigen Aufgaben vergleichbar mit den Tätigkeiten bei der Testaments-Vollstreckung.
Telefon: 0621 5992-3240
Fax: 0621 5992-865077
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