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Verbraucher-Tipp: Mit Förderungen ist mehr drin


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Bild zur Pressemitteilung: Verbraucher-Tipp: Mit Förderungen ist mehr drin

Alles wird teurer: Essen, Tanken und durch steigende Heiz-, Strom- und Baukosten auch das Wohnen. Gleichzeitig träumen nach wie vor viele Menschen von der eigenen Immobilie. "Da ist jede Unterstützung Gold wert. Bausparer können Zuschüsse vom Staat nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester können bis zum 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2022 gesichert werden", informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Die Wohnungsbauprämie

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparerinnen und Sparer gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Seit 2021 gelten dabei deutlich höhere Förderbeträge. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben, sodass wesentlich mehr Menschen Anspruch auf die Förderung haben. Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt zehn Prozent WoP für das laufende Jahr - also bis zu 70 Euro (Alleinstehende) bzw. 140 Euro (Verheiratete). WoP erhalten alle ab 16 Jahren bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete). Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Die angesammelten Prämien gibt es allerdings nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum - nach Zuteilung - verwendet wird. Auch hier macht der Staat bei jungen Menschen unter 25 Jahren eine Ausnahme: Sie können - einmalig - nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.

Die Wohnriester-Förderung

Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanziert, kann vom Riester-Bausparen profitieren. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 300 Euro und für vor 2008 Geborene 185 Euro Kinderzulage. Diese Beträge bekommen all jene, die vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Bausparvertrag einzahlen, jedoch mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen. Für junge Riester-Bausparer und -Bausparerinnen unter 25 Jahren gibt es außerdem einmalig 200 Euro extra. Zudem können Riester-Bausparer auch Steuervorteile nutzen, wenn sie die eigenen Raten ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn sie schon etwas mehr verdienen.

Tipp: Der LBS-Fördercheck

Bausparer können von zahlreichen Prämien und Förderungen profitieren. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem vom Einkommen und dem Familienstand ab. Mit dem LBS-Fördercheck auf  www.lbs.de  lässt sich das ganz individuell berechnen.

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