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Sparkasse Vorderpfalz

Ludwigstraße 52
67059 Ludwigshafen

Unsere BLZ & BIC
BLZ54550010
BICLUHSDE6AXXX
Sparkassen-S liegt auf Couch

Von Kulturhighlight bis Börsenhoch

Wir sind hier zu Hause.  

Deshalb spenden wir über 900.000 Euro jährlich für gemeinnützige Projekte.

Unser Engagement

Die Sparkasse Vorderpfalz engagiert sich für die Region.

Seit vielen Jahren übernehmen wir Verantwortung für unsere Region und ihre Menschen. Gemeinnützige Projekte im Bereich Wissenschaft und Forschung, Sport, Kultur, Umwelt und Soziales sind Schwerpunkt unseres Engagements. So leben wir unsere Verbundenheit mit den Menschen in unserem Geschäftsgebiet. Wir möchten dort, wo wir zu Hause sind - in Ludwigshafen, Schifferstadt und Speyer sowie im Rhein-Pfalz-Kreis - aktiv dazu beitragen, Lebensqualität zu sichern und Perspektiven zu schaffen.
Wir arbeiten mit Elan daran, diesen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen – für eine lebenswerte Region und für die Menschen, die hier leben.

Unsere Sparkasse möchte mit ihren Zuwendungen Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. Allein im Geschäftsjahr 2024 sind Fördergelder in Höhe von 986.000 in über 1.000 gemeinnützige Projekte geflossen.

Spendenlauf

Sponsoring

Sponsoring ist die Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen mit konkret definierten Gegenleistungen. Dies kann z.B. der Abdruck des Logos der Sparkasse auf Plakaten oder Flyern, eine Bannerwerbung oder eine Anzeige sein. Für diese Leistung wird vom Veranstalter / Sponsoringnehmer eine Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie unsere Förderleitlinien.

Spende

Eine Spende ist eine freiwillige Geldzuwendung (ohne Gegenleistung z.B. in Form von Werbung).  Spenden können nur an Vereine und Organisationen mit einer steuerlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid Finanzamt) erfolgen. Der Spender (Sparkasse) benötigt vom Empfänger eine nach dem amtlichen Vordruck erstellte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung). Bitte beachten Sie dazu auch unsere Förderleitlinien

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich hier lediglich um Hinweise handelt und keine steuerrechtliche Beratung ersetzt. Die Haftung für fehlerhaft ausgestellte Spendenquittungen verbleibt beim Verein. Im Zweifel ist grundsätzlich steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mit Spenden und Sponsoring tragen wir dazu bei, dass viele tolle Initiativen entstehen und wachsen können. Denn wir sind davon überzeugt: Eine starke Region lebt von ihren Menschen und ihren Möglichkeiten, sich dort zu entfalten.  Aus diesem Grund unterstützen wir z.B. das Filmfestival in Ludwigshafen, das Stadtradeln im Kreis, Ludwigshafen und Speyer oder die beliebten Stadt- und Ortsfeste. 

Darüber hinaus unterstützen wir zahlreiche Projekte die Kindern und Jugendlichen in unserer Region zugutekommen - ob im Bereich Bildung, Kultur, Sport oder Freizeit. Das Jugendsportabzeichen, der Schulpreis Bildende Kunst oder das Konzert 6k United sind nur einige Beispiele, in die unsere Spenden und unser Sponsoring fließt. 

Informationen zu Zuwendungsbestätigungen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Formulare, die Sie direkt an Ihrem Computer ausfüllen können, finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de.

Hinweis: Eine Spendenanfrage können Sie nur stellen, wenn Sie von der Körperschafssteuer befreit sind und eine steuerrechtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung austellen dürfen.

Förderleitlinien

  • Gefördert werden können gemeinnützige Vereine und Institutionen.
  • Wir fördern ausschließlich Projekte und Vereine im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorderpfalz
  • Eine Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Vorderpfalz ist erwünscht.
  • Der Förderantrag muss per Online-Formular eingereicht und und nach Möglichkeit mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. 
  • Die Sparkasse ist berechtigt, über Fördermaßnahmen öffentlichkeitswirksam zu berichten.
  • Wir achten auf eine regional ausgewogene Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Bei Spenden zusätzlich:

  • Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist gegeben.
  • Auch wenn alle Förderleitlinien eingehalten sind, besteht kein Recht auf Förderung
  • Der Antrag muss vom Vorstand oder von der Geschäftsführung des Spendenempfängers eingereicht werden.

Ausschlusskriterien

  • Privatpersonen, Einzelpersonen und Parteien
  • Abibälle, Schulbälle, Schulpartys
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Charakter
  • Indirekte Spenden (z. B. ein Spendenlauf für einen guten Zweck) sowie Freiwilligendienste erhalten von uns keine Förderung.
Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerinnen

Spenden

Senija Kurz

E-Mail: senija.kurz@sparkasse-vorderpfalz.de

Postanschrift
Sparkasse Vorderpfalz
Marketing und Kommunikation
Ludwigstraße 54a
67059 Ludwigshafen

Sponsoring

Claudia Munz

E-Mail: claudia.munz@sparkasse-vorderpfalz.de

Postanschrift
Sparkasse Vorderpfalz
Marketing und Kommunikation
Ludwigstraße 54a
67059 Ludwigshafen

Hinweis:

Eine Spendenanfrage können Sie nur stellen, wenn Sie von der Körperschaftssteuer befreit sind und  eine steuerrechtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen.

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